Flüssige Sonderabfälle
Die Entsorgung von flüssigen Sonderabfällen unterschiedlichster Herkunft erfordert von Personal und Technik ein Höchstmaß an Fachkompetenz und Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen. Rieselfähige und flüssige Sonderabfälle erfordern Intermediate Bulk Container. Für Transport und Lagerung haben wir diese speziellen Behälter eingeführt. Je nach Inhalt und Abfallmenge bekommen die Kunden passende Container, welche Sie selbst befüllen. Besonders heikle Sonderabfälle wie etwa Chemikalien sowie Lösemittel, Laugen, etc. müssen vor Ort von einem Chemiker verpackt und anschließend sicher in den IBCs oder Fässern verstaut werden.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sorgen wir für eine gesetzeskonforme und umweltfreundliche Lagerung, Transport und Entsorgung von flüssigen Sonderabfällen wie z.B. Lösemitteln und Lacken, Chemikalien sowie Säuren, Bremsflüssigkeiten, Ölen, etc.
Sammlung und Lagerung von Abfällen in zugelassenen Gebinden
- Die zur Erfassung von gefährlichen Abfällen und Gefahrgütern eingesetzten Behälter müssen baumustergeprüft sein und eine UN-Zulassung für die entsprechende Abfallart besitzen.
- Sie müssen deutlich mit Abfallart und Abfallschlüsselnummer gekennzeichnet sein. Gefahrstoffe sind zusätzlich mit den vorgeschriebenen Gefahrgutaufklebern nach ADR / GGVSEB zu kennzeichnen.
- Die Behälter müssen standsicher und vor Beschädigung geschützt sein. Sie dürfen außen keine schädlichen Anhaftungen haben. Um ein Auslaufen zu vermeiden, müssen die Behälter dicht verschlossen sein.
- Einwandige Behälter für flüssige Abfälle (wassergefährdende Stoffe nach WHG) sind auf bauartzugelassene Auffangwannen zu stellen. Für Notfälle müssen Bindemittel gut erreichbar bereitgehalten werden.
Verwendung von Verpackungen und IBC
- Die zulässige Verwendungsdauer für Kunststoffgebinde (Kanister, Fässer) beträgt maximal fünf Jahre ab dem Datum der Herstellung.
- Alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC müssen nach zweieinhalb Jahren einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Bei den metallischen IBC müssen alle fünf Jahre eine Inspektion durch eine externe Prüfstelle durchgeführt werden.
- Ein IBC darf nach Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung oder Inspektion nicht mehr befüllt werden. Die Beförderung zum Zweck der ordnungsgemäßen Entsorgung ist für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten nach Ablauf der Frist möglich, wenn von der zuständigen Behörde nichts anderes festgelegt ist.
- IBC ab 450 Liter sind auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit den erforderlichen Kennzeichnungen und Gefahrzetteln zu versehen.
Typische Abfallstoffe
Referenzen
Kontaktieren Sie uns
- Wittmann Sonderabfall-Entsorgung GmbH
Lochhamer Schlag 7
82166 Gräfelfing
Deutschland - info@wse-entsorgt.de
- +49 (0)89 854 860
- +49 (0)89 329 4560
- +49 (0)89 854 86-99